Der Bundesrat fordert höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge: Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß § 315 StGB beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden.
Die Tat wäre damit automatisch als Verbrechen einzustufen. Die gleiche Qualifizierung soll für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB gelten.
Mit seinem Gesetzentwurf will der Bundesrat Wertungswidersprüche beseitigen, die durch frühere Änderungen des Strafgesetzbuchs entstanden sind, als man zum Beispiel die Strafbarkeit für verbotene Kraftfahrzeugrennen verschärft hat.
Außerdem weist er darauf hin, dass nach geltendem Recht eine fahrlässige Gesundheitsbeschädigung in bestimmten Fällen härter bestraft wird als eine fahrlässige Todesverursachung. Auch diese Ungereimtheit möchte die Länderkammer beseitigen lassen.
Der Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 03.07.2020 beschlossen hat, geht nun an die Bundesregierung. Diese kann dazu Stellung nehmen, bevor sie ihn zur Entscheidung an den Bundestag weiterleitet. Ob und wann sich die Abgeordneten mit dem Vorschlag der Länder befassen, ist offen: im Bundestag gibt es keine feste Fristen für Bundesratsinitiativen.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 03.07.2020
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