Nach dem Unfalltod von zwei kleinen Kindern infolge eines illegalen Autorennens ist die Hauptangeklagte vom Landgericht Hannover wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihr Kontrahent bei dem verbotenen Rennen im Februar 2022 erhielt eine vierjährige Freiheitsstrafe. Ursprünglich waren beide wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Kinder sterben bei Zusammenstoß
„Wir gehen nicht von einem Tötungsvorsatz aus“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote am Montag und lehnte damit eine Verurteilung wegen Mordes ab. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die beiden 40-Jährigen mit ihren PS-starken Autos nahe Barsinghausen mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinander hergerast waren. Erlaubt war auf der einspurigen Straße Tempo 70. In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle über ihren Wagen, der mit entgegenkommenden Fahrzeugen zusammenprallte. Dabei starben die ordnungsgemäß angeschnallten zwei und sechs Jahre alten Kinder auf der Rückbank. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eltern enttäuscht vom Urteil
Die Eltern der getöteten Brüder traten im Prozess gegen die Polin und den Deutschen als Nebenkläger auf. „Ich habe mit mindestens zehn Jahren gerechnet“, sagte der Vater. „Die kommen nach sechs Jahren raus und können wieder mit ihren Kindern spielen, ich habe mein ganzes Leben meine Kinder verloren.“ Seine Frau brach in Tränen aus. Der Strafrahmen für unerlaubte Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge liegt zwischen einem und zehn Jahren.
LG Hannover, Urteil vom 17.04.2023
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 18. April 2023 von Gitta Kharraz (dpa)
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